Erbrecht

In unserem Beratungsschwerpunkt Erbrecht helfen wir Ihnen individuell in allen Situationen und Konstellationen:

Wir beraten im Rahmen der erbrechtlichen Vorsorge ebenso wie nach dem Erbfall.

Wir beraten Sie als Erben, wenn Sie Fragen haben oder Ihre Ansprüche durchzusetzen sind.

 

Häufig führt die gesetzliche Erbfolge weder für den Erben noch für den Erblasser zu dem gewünschten Ergebnis.
So überraschen die erbrechtlichen Regelungen nicht selten die Nachkommen oder den unverheirateten Lebenspartner, der gar nicht abgesichert ist. Ähnliches gilt für die immer größere Zahl an Patchwork-Familien.

Auch in kleinen und mittleren Unternehmen ist weder die Frage der Nachfolge geklärt noch sind Notfallregelungen wie z.B. Vollmachten vorhanden. 

Bei der Umsetzung Ihres letzten Willens unterstützen wir Sie gern.

Die Übertragung Ihres Vermögens sollte sorgfältig geplant werden, um spätere Konflikte bei der Erbteilung zwischen den Miterben zu vermeiden. Lediglich knapp 20 Prozent der Deutschen haben ein Testament verfasst!

 

Wir beraten Sie gerne unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebensumstände und Ihrer individuellen Wünsche.

Auch steuerliche Auswirkungen fließen dabei in die erbrechtliche Gestaltung ein.

Durch sorgfältige Überlegungen - auch unter Einbeziehung der Erben in die Gestaltung - und klare Regelungen lassen sich spätere langwierige und teure Auseinandersetzungen vermeiden.

Rechtsanwältin Kohnke de Flores kann von Ihnen als Testamentsvollstreckerin eingesetzt werden, um Ihren letzten Willen abzusichern. Frau Kohnke de Flores hat den Testamentsvollstreckerlehrgang (DVEV) absolviert und ist Mitglied der DVEV - Deutschen Vereinigung für Vermögensnachfolge (DVEV).

 

Nach einem Sterbefall prüfen wir für Sie die erbrechtlichen Auswirkungen und planen mit Ihnen die nächsten Schritte.

Dieses gilt auch für den Fall, dass ein Testament nicht eindeutig ist oder es kein Testament gibt. Bei Bedarf helfen wir Ihnen gegenüber dem Nachlassgericht bei der Abwicklung des Erbfalls.

Unser Ziel ist dabei, in der schwierigen Situation eine Auseinandersetzung für Sie kurzfristig und "nervenschonend" zu erledigen.

Scheuen Sie nicht, die weitreichenden oftmals plötzlich eintretenden Folgen für Ihre Familie und sich selbst zu klären und durch ein entsprechendes Testament und Verfügungen zu regeln.

Die Erfahrung zeigt, dass eine frühzeitige Vorsorgeplanung in den allermeisten Fällen sinnvoll ist und häufig unterschätzt wird.

Die Kosten stimmen wir mit Ihnen selbstverständlich vorher ab.

Nach unserer Erfahrung sind alle unsere Mandanten sehr erleichtert, wenn Sie mit uns diesen sensiblen Lebensbereich erst einmal geregelt haben.

 

Unsere Tätigkeit im Erbrecht umfasst folgende Regelungsbereiche:

 

Nachfolgeregelungen

  • Erstellung von Testamenten - unter Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen
  • vorweggenommene Erbfolge / Schenkung unter Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge
  • Erbvertrag
  • Unternehmensnachfolge

Testamentsvollstreckung

  • Absicherung der Durchsetzung des letzten Willens durch vorzugsweise z.B. einen neutralen Dritten
  • Besondere Vorsorgeregelungen für ein behindertes Kind
  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen

Beratung bei der Abwicklung des Erbfalles

  • Erbauseinandersetzungen und Probleme innerhalb der Erbengemeinschaft
  • Beantragung von Erbscheinen
  • Auslegung unklarer Testamente
  • Erbausschlagung
  • Begrenzung der Erbenhaftung
  • Unternehmensnachfolge

Pflichtteilsansprüche

  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Abwehr überhöhter Pflichtteilsansprüche

Erbschaftssteuerecht und Schenkungssteuerrecht

  • Optimale Ausschöpfung von Freibeträgen durch frühzeitige Planung

Nachlassverwaltung / Nachlasspflegschaft